
Stell dir vor, du buchst einen Escort in Berlin und fragst dich: Ist das eigentlich legal? Viele Menschen haben eine ziemlich falsche Vorstellung davon, wie Escort-Dienstleistungen in Deutschland gesetzlich geregelt sind. Die Wahrheit sieht oft ganz anders aus, als viele annehmen. Nicht nur sind Escort Services grundsätzlich erlaubt, es gibt dazu auch jede Menge konkrete Vorgaben – vom Prostituiertenschutzgesetz bis zu Meldepflichten, die den Alltag der Branche bestimmen. Wer sich fürs Thema interessiert oder selbst einen Service in Anspruch nehmen möchte, sollte unbedingt wissen, welche Regeln wirklich gelten. Wer unsicher durch die rechtlichen Minenfelder tappt, riskiert am Ende mehr Stress als Freude.
Was sagt das Gesetz: Die Grundlagen der Escort-Legalität
Fangen wir direkt bei den Fakten an. In Deutschland ist bezahlter Sex seit 2002 legal. Das damals beschlossene Prostitutionsgesetz (ProstG) schaffte viele Grauzonen ab. Escort-Services, zu denen auch Begleitdienste ohne sexuelle Leistungen zählen, profitieren bis heute davon. Egal, ob Berlin, Hamburg oder München – die rechtliche Lage zieht sich wie ein roter Faden durchs gesamte Land. Das klingt einfacher als es ist, denn: Legal heißt nicht, dass alles erlaubt ist.
Ein wichtiger Unterschied ist: Escort ist nicht gleich Prostitution. Auch, wenn Escort-Dienste oft mehr als nur nette Gesellschaft beinhalten können – rein rechtlich gelten sie als Form der Prostitution, sobald sexuelle Handlungen bezahlt werden. Das ist klar im Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) von 2017 geregelt. Händler, Vermittler und Betreiber müssen sich an strenge Meldepflichten halten. Wer als Escort arbeitet, unterliegt einer Registrierung. Ohne die läuft rein gar nichts legal. Das bedeutet: Wer als Escort tätig sein will, meldet sich bei der Behörde, legt ein Gespräch zur Beratung und gesundheitlichen Aufklärung ab und bekommt erst dann die gesetzlich vorgeschriebene Anmeldebescheinigung.
Die wenigsten wissen: Auch Kunden sind seit 2017 mitverantwortlich. Wer eine Dienstleistung von einer nicht registrierten Person bucht, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro. Anbieter auf Seiten wie Kaufmich, Skokka oder anderen Plattformen sind mittlerweile darauf angewiesen, sich überall korrekt anzumelden. Das betrifft die Anmeldung beim Gesundheitsamt ebenso wie steuerliche Pflichten beim Finanzamt.
Hier eine Übersicht über gesetzliche Anforderungen für Escort-Services (Stand 2025):
Regelung | Gilt für | Seit |
---|---|---|
Anmeldepflicht | Jede Person, die als Escort arbeitet | 2017 (ProstSchG) |
Gesundheitliche Beratung | Vor Aufnahme der Tätigkeit, dann alle 12 Monate (bis 21 Jahre: alle 6 Monate) | 2017 (ProstSchG) |
Erlaubnispflicht für Betreiber | Vermittler, Betreiber von Escort-Agenturen | 2017 (ProstSchG) |
Bußgeld für Kunden | Kunden nicht registrierter Escorts | 2017 |
Steuerliche Anmeldung | Alle selbstständigen Escorts | immer |
Der Job als Escort gilt offiziell als selbstständige Tätigkeit. Das bedeutet: Steuern werden fällig, und zwar ganz normal auf alle Einnahmen. Wer sich einfach einen Nebenverdienst erhofft und schwarz arbeitet, nimmt ein echtes Risiko auf sich. Steuerstrafverfahren sind teuer, Strafzettel fürs Ordnungsrecht ebenso. Das Finanzamt interessiert sich ab dem ersten Euro – wer regelmäßig arbeitet und keine Einnahmen angibt, tappt schneller ins Messer, als er denkt. Erfolgreiche Agenturen beraten ihre Escorts inzwischen aktiv beim Thema Steuern und Anmeldung.
Noch so ein Irrglaube: Escort-Services sind illegal, wenn Sex im Spiel ist. Falsch. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Begleitung zu Events und „mehr“. Das Entscheidende ist, ob alle Anforderungen – Registrierung, Beratung, Steuer – erfüllt sind und keine unzulässigen Absprachen getroffen werden (mehr dazu später).

Grauzonen, Gefahren und Fallen: Was du unbedingt wissen solltest
Legal ist nicht gleich risikolos. Auch heute landen Escorts in Deutschland manchmal vor Gericht – meist, weil jemand Vorschriften missachtet oder nicht ehrlich ist. Besonders gefährlich: Sobald Zuhälterei, Ausbeutung oder das Werben für Minderjährige im Spiel ist, hört der Spaß auf. Hier greift das Strafrecht mit voller Wucht. Für Unternehmen gilt: Wer jemanden ohne Registrierung arbeiten lässt, riskiert die Schließung. Die Behörden kontrollieren stichprobenartig, und das nicht nur in Großstädten.
Nichts ist so selten wie die klassische Polizeirazzia im Nobelhotel – aber vorkommen kann sie trotzdem. Und dann hilft kein Wegducken: Personalien werden geprüft, Nachweise müssen vorgelegt werden. Wer einen gefälschten Nachweis vorzeigt oder die Anmeldung verschlafen hat, bekommt mächtig Ärger. Es gibt auch inzwischen zahlreiche Fälle, in denen Kunden wegen Kontaktaufnahme mit angeblich nicht registrierten Escorts angeschrieben oder sogar vorgeladen wurden. Ist alles in Ordnung, reicht meist ein ehrliches Gespräch – wer allerdings wiederholt Gesetze missachtet, bekommt irgendwann Post vom Gericht.
Ein spezielles Risiko sind Online-Plattformen. Oft locken Fake-Profile – und darunter mischen sich nicht nur unseriöse Anbieter, sondern auch Ermittler. Wer Minderjährige oder Zwangsprostitution vermittelt, landet sofort im Gefängnis. Aber auch echte Escorts werden streng kontrolliert: Seit Inkrafttreten des ProstSchG drohen Anbietern, die keine eigene Konzession nachweisen können, Bußgelder im vierstelligen Bereich. Gerade Agenturen im Netz, die mehrere Leute vermitteln, brauchen eine spezielle behördliche Erlaubnis nach § 12 ProstSchG.
Auch für Selbstständige gilt: Die bei der Anmeldung erhaltene Bescheinigung muss beim Job immer mitgeführt werden – das vergessen manche. Wer als Escort zum Kunden kommt, kann im Fall einer Kontrolle danach gefragt werden. Und ja, Kontrollsituationen sind tatsächlich schon vorgekommen – besonders bei großen Messen, Hotelveranstaltungen oder Promi-Events.
Eine weitere Grauzone betrifft das Thema Werbung. Explizite Bilder oder eindeutig sexuelle Dienstleistungen dürfen nur mit enormer Vorsicht angeboten werden. In vielen Bundesländern gibt es Sonderregelungen dazu. Gerade jüngere Anbieter unterschätzen oft, wie schnell „anstößige“ Werbung nach § 184 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte) sogar strafbar werden kann, sobald Minderjährige sie sehen könnten. Legal sind Anzeigen ohne Nacktheit und mit klarer Altersangabe („nur für Erwachsene“). Agenturen achten deshalb meist auf neutrale Fotos und prüden Text.
Wichtig: Städte und Gemeinden können zusätzliche Vorschriften machen, etwa Sperrgebiete oder Besuchsverbote für bestimmte Straßen und Zonen. Escort-Service ist oft davon ausgenommen, doch manche Kommunen schnüren trotzdem viele Hürden. Im Zweifelsfall vorher informieren! Die Stadtverwaltungen geben am Telefon oder online meist schnell Auskunft.

Tipps aus der Praxis: Sicher, legal und diskret unterwegs
Wie bleibt man als Escort oder Kunde auf der sicheren Seite? Am einfachsten: Niemals auf Schwarzarbeit einlassen! Die finanzielle Verlockung ist groß, aber das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Gewinn. Wer sich registriert, versteuert seine Einkünfte und bleibt diskret, lebt entspannter. Viele Städten bieten mittlerweile sogar eigene Beratungsstellen für Sexarbeitende an – hier gibt's Infos zu rechtlichen Fragen, aber auch Hilfe bei Problemen wie stalkenden Kunden oder Bedrohungen. Sprich die Mitarbeiter direkt an, die Angebote sind meistens anonym und kostenlos.
Kunden sollten bei Agenturen oder selbstständigen Escorts immer nach der Anmeldebescheinigung fragen. Seriöse Anbieter zeigen diese offen. Unsichere Anbieter, die sich herausreden, meiden viele erfahrene Kunden inzwischen automatisch. Übrigens: Wer als Tourist in Deutschland einen Escort-Service bucht, genießt den gleichen rechtlichen Schutz wie Einheimische – vorausgesetzt, alles läuft legal ab. Auch Quittungen oder Verträge sind erlaubt und werden von einigen Agenturen routinemäßig ausgestellt – besonders im Hochpreissegment.
Noch ein Tipp: Such dir als Escort oder Kunde Plattformen, die aktiv gegen Ausbeutung und Missbrauch vorgehen. Viele große Seiten verlangen inzwischen Identitätsnachweise von allen Beteiligten. Das schützt auf beiden Seiten vor Betrug und sorgt für mehr Sicherheit. Lass die Finger von Portalen, bei denen du nichts über die Seriosität weißt. Oft ist der Preis der Sicherheit ein paar Minuten mehr Aufwand wert.
Viele Agenturen bieten inzwischen eigene Workshops zum Thema Recht an und haben Vertrauenspersonen für Notfälle. Wer neu im Business ist, sollte sich diese Angebote nicht entgehen lassen. Hier lernt man auch, wie man unangenehme Situationen schon im Vorfeld entschärfen kann – zum Beispiel bei schwierigen Kunden oder stressigen Buchungsanfragen.
Ein weniger beachtetes Thema sind Versicherungen: Es gibt inzwischen Haftpflicht- und Unfallversicherungen speziell für Sexarbeitende. Die Policen sind günstiger, als viele denken. Sie greifen zum Beispiel bei Verletzungen im Job oder, wenn Dritte (zum Beispiel Kunden) Schadenersatz fordern. Einfach mal bei einem Versicherungsberater nach speziellen Angeboten fragen – viele große Anbieter kennen sich mit dem Thema mittlerweile aus und beraten dich vertrauensvoll.
Ein echtes Plus: Wer sich an das Gesetz hält, bleibt auch bei internationalen Buchungen auf der legalen Seite – deutsche Regelungen sind europaweit vergleichsweise streng. In anderen Ländern, etwa Frankreich oder Schweden, ist bezahlter Sex mit Strafen für die Kunden verbunden. In Deutschland ist der Besuch beim Escort-Service legal, solange die Vorschriften befolgt werden.
Egal, ob du als Privatperson, Unternehmer oder einfach aus Neugier auf das Thema stößt: Es lohnt sich, sich mit dem Recht rund um Escort-Services auszukennen. Die Kombination aus persönlicher Freiheit, klaren Regeln und der Möglichkeit, bei Unsicherheiten nachzufragen, macht die Szene hierzulande einzigartig – und sicherer, als viele erwarten.